Werner Röhr: Ein doppeltes Erkenntnisziel. Die bundesdeutsche
Geschichte des Erinnerns an die Vertreibung gekontert mit der realen Geschichte
der Vertriebenen,
in: Deutsch-Tschechische Nachrichten, Dossier 14, Juni 2011, s. 24-42
Das Erkenntnisziel ihrer Forschungen und ihres Buches sei ein doppeltes,
schreiben die beiden in Oldenburg lebenden und forschenden Osteuropahistoriker
Eva Hahn und Hans Henning Hahn. „Erstens betrifft es die Geschichte des
Erinnerns an die Vertreibung und zweitens die Geschichte der Vertriebenen.“
Diese Doppelgleisigkeit ihrer Erkenntnisebenen habe sich aus der im Verlaufe
ihrer Untersuchungen immer deutlicher werdenden „Diskrepanz zwischen den im
öffentlichen Erinnern der Bundesrepublik tradierten Bildern der Vertreibung
einerseits und den Aussagen individueller Erfahrungsberichte sowie der
historisch-politischen Quellen andererseits“ ergeben. (S. 10)
Wie folgenreich sind Fehlinformationen, wenn sie politisch gewollt werden? Wie
repräsentativ sind Erinnerungen und wofür? Die Autoren entschieden sich,
authentische Quellen sehr ausführlich über viele Seiten hinweg zu zitieren und
in anschließenden, nicht weniger ausführlichen Exkursen die für das Thema
relevanten Erkenntnisse problemorientiert und analytisch aufzubereiten. Dieser
Aufbau ermögliche parallel entwickelte „Einblicke sowohl in die Geschichte des
Erinnerns an die Vertreibung als auch in die Geschichte der betroffenen Menschen“.
Zugleich gestatte er dem Leser, „einzelnen Aspekten des Erinnerns und der darin
reflektierten sowie verdrängten Geschichte je nach besonderen individuellen
Interessen in weitgehend autonomen Schritten ihre besondere Aufmerksamkeit zu
schenken“. (S. 12) Dies geschieht wesentlich in vier Teilen des Buches.
Im ersten Teil werden die im gegenwärtigen bundesdeutschen Erinnern
dominierenden Bilder der Vertreibung und ihre „gängigen historischen Erklärungen“
vorgestellt. Die Autoren arbeiten strukturelle Ähnlichkeiten einzelner
Vertreibungsbilder heraus und analysieren einzelne Darstellungen en detail. Sie
diskutieren den historischen Aussagegehalt einzelner Bilder und benennen deren
Erinnerungsgeschichte. Dabei geht es um problemorientierte Einblicke, nicht um
ein chronologisch aufgebautes Narrativ.
Im zweiten Teil werden Erinnerungen herangezogen, die aus dem kollektiven
Gedächtnis weitgehend verdrängt wurden: „Die Analyse zeitgenössischer
Textquellen, Zeitzeugenberichte sowie weiterer Quellen diplomatisch-politischer
Provenienz liefert bisher oftmals missachtete Hinweise auf die Geschichte der
Umsiedlungen und Evakuierungen der deutschen Bevölkerung im östlichen Europa
während des Zweiten Weltkriegs.“ (S. 12/13) Dazu gehören auch Erinnerungen von
Politikern, Diplomaten und der Öffentlichkeit der alliierten Länder.
Der dritte Teil behandelt die Frühgeschichte des Erinnerns, in der sowohl die
heute gängigen Bilder als auch jene geprägt wurden, die später verdrängt worden
sind. Hier demonstrieren die Autoren, wie z. B. ein Bild oder selbst ein Gerücht
populär werden konnte, noch bevor überhaupt die betroffenen Menschen im
Bundesgebiet eingetroffen waren.
Im vierten Teil stellen die Autoren die diskutierten Erinnerungsbilder in den
Diskurs der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft. Hier konfrontieren sie die
öffentliche Erinnerung in Gestalt des Geschichtsbildes des Bundes der
Vertriebenen mit der Vielfalt individueller Erfahrungen von Betroffenen, u. a.
in Gestalt eines seiner prominentesten Kritiker, des Bremer Rundfunkjournalisten
Kurt Nelhiebel.
Der Anhang enthält eine darstellende Statistik ohne erinnerungsgeschichtliche
Brechung. Hier bringen die Autoren etwas Licht in das von Vertriebenenpolitikern
in der Öffentlichkeit verbreitete Zahlenlabyrinth, um die
historisch-statistische Dimension jener Ereignisse, die unter der Metapher „Vertreibung“
subsumiert werden, insoweit zu veranschaulichen, wie die zur Verfügung stehenden
Quellen Schätzungen gestatten. „Hier ist zu erfahren, was heute über die Wege
der zwischen 1939 und 1949 heimatlos gewordenen Deutschen statistisch bekannt
ist und welche Wissenslücken durch weitere Forschungen ausgefüllt werden müssen.“
(S. 13)
Mit ihrer De- und Re-Konstruktion der Zahlenangaben machen die Verfasser noch
einmal deutlich, „warum die Informationen im Erinnern an die Vertreibung so
widersprüchlich sind und die Zahlenangaben so stark voneinander abweichen“. (S.
13) Im Unterschied zur Rekonstruktion der für wahrscheinlich zu haltenden Zahlen
verzichten sie aber „auf eine linear konzipierte, chronologisch und geographisch
strukturierte“ Erzählung des Geschehens, „nicht zuletzt um das Geflecht
unterschiedlicher Perspektiven“ herauszuarbeiten. Sie halten es für ausreichend,
durch Zitatencollagen die zeitlichen und hinsichtlich der Erinnerungen auch die
rhetorischen Zusammenhänge deutlich zu machen. Derartige Collagen böten dem
Leser den Vorteil, „unmittelbare Erfahrungen durch eine möglichst breite,
eigenständige Begegnung mit den Quellentexten zu machen“, anstatt nur die
Deutung der Autoren kennenzulernen. (S. 14)
Phasen der Massenumsiedlungen von Deutschen
Die in der Bundesrepublik summarisch als „Vertreibung“ bezeichneten
Massenumsiedlungen umfassten sehr verschiedene Prozesse. Sie müssen und können
entsprechend ihrer Besonderheiten und der konkreten historischen Umstände
begrifflich exakter gefasst werden. Eine Verwendung des Begriffs „Vertreibung“
halten die Verfasser nur dann für angemessen, wenn es sich um gewaltsame, ohne
staatliche Kontrolle durchgeführte Ausweisungen handelt. Von den konkreten
Umständen hängen auch die entsprechenden Lebenserfahrungen der betroffenen
Menschen ab, eine Unterordnung unter die Stereotype des Vertreibungsmythos
selektiert diese Erfahrungen, ordnet sie in normative Erfahrungsmuster ein und
amputiert bzw. ignoriert bzw. verdrängt alle Erfahrungen, die da nicht
hineinpassen.
So beginnt die Geschichte der später als Vertriebene bezeichneten Menschen nicht
erst am 8. Mai 1945, sondern 1938 mit dem Diktat von München. Das „Argument“,
die deutsche Minderheit schützen zu müssen, war vorgeschoben. Die Annexion
tschechoslowakischer Gebiete erfolgte nicht nach der nationalen Zusammensetzung
ihrer Bevölkerung, sondern nach militärstrategischen und wirtschaftlichen
Gesichtspunkten. Auch Grenzkreise mit vollständig bzw. überwiegend tschechischer
Bevölkerung wurden einverleibt. Nach dem 15. März 1939 wurde dieses „Argument“
von Hitlers Münchener Partnern nicht mehr goutiert.
Zum Schlüsseldatum der Vertreibungsgeschichte wurde der 6. Oktober 1939. An
diesem Tage kündigte Hitler an, die Deutschen ostwärts der Grenze des
annektierten Polen „heim ins Reich“ zu holen. Faktisch erteilte er dem
Reichsführer SS, Heinrich Himmler, die Vollmacht, die demographische Landkarte
Europas neu zu zeichnen. Umsiedlung, „Umvolkung“ und Vernichtung ganzer Völker
Europas erschienen den Nazis als die billigsten, schnellsten und praktikabelsten
Methoden zur „Neuordnung Europas“ unter Vorherrschaft des deutschen Großkapitals.
Die Massenvertreibungen 1939–1949 betrafen also nicht zuerst und nicht allein
die Deutschen im eroberten, besetzten, ausgebeuteten und „neugeordneten“ Europa.
„Da die bisher gängige Vertreibungsrhetorik und die ihr zugrunde liegenden
Darstellungen eng mit den völkischen und nationalsozialistischen Traditionen
verbunden sind, gehört auch die Art und Weise, wie über die Vertreibung in der
deutschen Öffentlichkeit von Anfang an geredet und geschrieben wurde, zum
historischen Kontext des (...) behandelten Geschehens“. (S. 671)
Hinsichtlich der Massenumsiedlungen deutscher Bevölkerung im östlichen Europa
1939–1949 unterscheiden die Autoren vier Phasen: Die erste Phase umfasst den
Zeitraum der von Hitlerdeutschland organisierten Umsiedlungen deutscher
Minderheiten zur Ansiedlung im okkupierten bzw. annektierten Polen. In dieser
Phase wurden Hunderttausende Deutsche neben über einer Million Polen vertrieben
und heimatlos gemacht.
Diese „Umsiedlungen des Führers“ gingen 1943/44 nahtlos in die zweite Phase der
staatlich organisierten Evakuierungen über, die den erzwungenen Rückzug der
Wehrmacht begleiteten. Davon waren bis März 1945 etwa zehn Millionen Deutsche
betroffen. Rund die Hälfte der später in der BRD als Vertriebene bezeichneten
Menschen hatten so schon vor dem Kriegsende ihre Heimat verlassen müssen. Es
gibt keine exakten Angaben darüber, wie viele von ihnen freiwillig geflüchtet
sind, wie viele zwangsevakuiert wurden und wie viele im Zuge der Räumungspolitik
ihr Leben verloren. Die Hahns dokumentieren, dass diese Menschen auf den
Prioritätslisten der Nazibehörden für „Räumungsgüter“ rangierten – an dritter
oder vierter Stelle. „Nach bundesdeutschen Ermittlungen zur Klärung des ‚Schicksals
der deutschen Bevölkerung in den Vertreibungsgebieten’ sollen 473.013 Personen
bei und in Folge der Vertreibung ihr Leben verloren haben, und entsprechend
diesen Informationen muß der größte Teil von ihnen während der als ‚Flucht’ oder
‚Rückführung’ bezeichneten Evakuierungen ums Leben gekommen sein.“ (S. 673)
Zutreffend bezeichnen die beiden Autoren diese Evakuierungen als letztes
Massenverbrechen der Hitlerregierung am deutschen Volk.
Die Evakuierungspraxis der Nazibehörden führte die betroffene deutsche
Zivilbevölkerung aus dem östlichen Europa nicht nur nach Deutschland und
Österreich, sondern auch in die Tschechoslowakei und nach Dänemark. Allein in
der Tschechoslowakei befanden sich zum Zeitpunkt der Befreiung rund 1,6
Millionen Schlesier. Die Evakuierungspolitik und der Zusammenbruch der
Verwaltung in den östlichen Gebieten des Deutschen Reiches hatten eine
humanitäre Katastrophe erzeugt. Hinzu kam, dass die Einrichtung einer funktions-
und durchsetzungsfähigen öffentlichen Gewalt in Polen und in der
Tschechoslowakei Zeit brauchte und nur schrittweise vor sich ging. In diese
dritte Phase zwischen dem Ende der Kampfhandlungen und dem Beginn der
offiziellen Aussiedlungen nach dem Potsdamer Abkommen setzten sich die
individuellen Fluchten von Deutschen aus beiden Staaten fort, gleichzeitig gab
es eine Gegenbewegung, den Versuch einer Rückkehr in die verlassenen Gebiete.
Zum anderen kam es in beiden Ländern zu willkürlichen Vertreibungen deutscher
Einwohner durch die örtliche Bevölkerung oder örtliche Behörden. Die Autoren
geben Schätzungen wieder, nach denen aus der Tschechoslowakei unmittelbar vor
und nach Kriegsende rund 300.000 Deutsche und aus Polen rund eine Million
Deutsche, darunter 650.000 einheimische Bewohner der ehemals deutschen Gebiete
und 350.000 dort während des Krieges angesiedelte oder bei den Evakuierungen
dorthin umgesiedelte Deutsche, geflüchtet sind oder vertrieben wurden.
Die vierte Phase betrifft die nach dem Potsdamer Abkommen unter Kontrolle der
alliierten Regierungen aus Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn und Österreich
nach Deutschland zwangsumgesiedelten Deutschen, davon 4,1 Millionen im Jahre
1946 und 700.000 in den Jahren 1947 bis 1949.
Der größere Teil der heimatlos gewordenen Deutschen traf zwischen 1944 und 1946
in Deutschland aus Gebieten ein, die bis 1945 zum „Großdeutschen Reich“ gehörten,
also einschließlich der annektierten Gebiete. Die Ursache ihres Heimatverlustes
war, gleichgültig, ob und wie die Betroffenen diese Ursache wahrgenommen haben,
die Kriegspolitik Hitlerdeutschlands.
Genauso wie unter „Vertreibung“ heterogene Prozesse pauschalisiert erfasst
werden, gilt auch für die als „Vertriebene“ bezeichneten Menschen, dass sie ihre
Heimat in unterschiedlicher Weise verlassen haben. Die Autoren unterscheiden als
Hauptgruppen:
1. die von den Nazibehörden umgesiedelten Angehörigen deutscher Minderheiten;
2. die von diesen Behörden ins heutige Deutschland, ins besetzte Polen, nach
Österreich, ins heutige Tschechien oder nach Dänemark evakuierten und die
dorthin geflüchteten Personen;
3. die Nachkriegsflüchtlinge bzw. Vertriebenen der ersten Nachkriegsmonate bzw.
mit Gewalt Ausgewiesenen;
4. die entsprechend dem Potsdamer Abkommen umgesiedelten Deutschen aus Polen,
der Tschechoslowakei und Ungarn sowie
5. entlassene Kriegsgefangene und andere Angehörige der von den Umsiedlungen
betroffenen Personen.
Quellenkritik: Die Schieder-Dokumentation
Die zweifellos wichtigste Materialgrundlage für die Legenden des
Vertriebenendiskurses war die vom Bundesvertriebenenministerium herausgegebene „Dokumentation
der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa“ (fünf Bände in acht Büchern
sowie drei Beihefte), die zwischen 1954 und 1961 erschien. Sie wird daher von
den Autoren systematisch herangezogen und kurz als Schiedersche Dokumentation
bezeichnet. Die Autoren analysieren ausführlich Entstehungsgeschichte, Ziele und
Charakter dieser Dokumentation. Konkret wenden sie dagegen ein:
1. Die Herausgeber selektieren die Berichte nach ihrer Repräsentativität für
alle Landschaften, Bevölkerungsgruppen, Vorgänge und Schicksale, doch was warum
repräsentativ sei, bleibt ungesagt. Nach welchen Kriterien tatsächlich bereits
gesammelt und dann ausgewählt wurde, wird verschwiegen. Hahn/Hahn schlussfolgern:
Als repräsentativ wurde ausgewählt, was den zuvor von der Bundsregierung
propagierten Vertreibungsbildern entsprach.
2. Nur 8,13 Prozent des gesamten Umfangs der Bände befassen sich mit den
Umsiedlungserfahrungen derjenigen Deutschen, die von den alliierten Regierungen
aus Polen nach Deutschland gebracht wurden. Das waren immerhin 1946 zwei
Millionen und 1947–1949 weitere 650.000 Menschen. Viel mehr Platz nehmen in den
drei relevanten Bänden die Erfahrungen der während des Krieges geflüchteten oder
zwangsevakuierten Menschen ein.
3. Die Aussage des Gesamttitels („Vertreibung aus Ost-Mitteleuropa“) wird durch
das Werk selbst widerlegt, drei Bände behandeln das „Schicksal in“ Südosteuropa.
Polen kommt in keinem Bandtitel vor, dafür die „Gebiete östlich der Oder/Neiße-Linie“.
4. Die Herausgeber erklären zwar, jede Behandlung der Austreibung der Deutschen
habe von den Bevölkerungsbewegungen während des Krieges auszugehen, doch diese
Kriegsjahre werden weitgehend ausgeblendet.
Das Fazit der Autoren lautet: Das Projekt wurde als Dokumentation einer im Sinne
der Beweisführung einer schon apriori vorliegenden Interpretation konzipiert.
Als wissenschaftliches Werk ist der Torso der Schieder-Dokumentation misslungen.
Aber auch die vom Vertriebenenministerium der Bundesregierung gestellte Aufgabe,
eine wissenschaftlich unanfechtbare und außenpolitisch brauchbare Begründung für
die Forderung dieser Regierung zu liefern, die im Potsdamer Abkommen
völkerrechtlich verankerten Entscheidungen zu revidieren, hat sie nicht erfüllt.
Anti-Potsdam-Revisionismus
Bekanntlich verstand und versteht sich die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer
Gründung 1949 als uneingeschränkte und vollgültige Rechtsnachfolgerin des
faschistischen Deutschen Reiches. Weder ihre Regierungen noch ihre höchsten
Gerichte haben die Prinzipien und die Urteile des Nürnberger Tribunals je
anerkannt, und schon gar nicht, wie die DDR, zum innerstaatlichen Recht gemacht.
Dasselbe gilt für das Potsdamer Abkommen. Bundeskanzler Helmut Kohl hat sich
sogar noch 1990 gesträubt, die Oder-Neiße-Grenze mit Polen als völkerrechtlich
verbindlich zu akzeptieren. Westdeutsche Juristen erfanden Argumente, warum die
Potsdamer Vereinbarungen für die Bundesrepublik nicht rechtsgültig sein dürften,
einmal im Hinblick auf die Ostgrenzen, zum anderen im Hinblick auf die
Entschädigungsforderungen der Vertriebenen und schließlich im Hinblick auf deren
Rückkehrrecht. Auch die Forderung nach einem Junktim zwischen der Aufnahme der
Tschechischen Republik in die EU und der Forderung nach Aufhebung der
Präsidentendekrete von 1945 über Maßnahmen gegenüber der deutschen Bevölkerung
basierte auf der Nichtanerkennung der Potsdamer Beschlüsse. Statt dessen
konzentrierten sich Regierung und Juristen der BRD jahrzehntelang darauf, das
Potsdamer Abkommen zum „Unrecht“ zu erklären, um die „deutschen Ansprüche“ auf
die „geraubten“ Ostgebiete zu untermauern.
Nach dem Anschluss der DDR, die schließlich die Beschlüsse der Potsdamer
Konferenz als gültiges Völkerrecht anerkannt und in ihre Rechtsordnung
integriert hatte, wurde es für die Bundesregierung schwieriger, weiterhin die
völkerrechtliche Gültigkeit zu leugnen, zumal sie 1990 vor dem 2+4-Vertrag die
Oder-Neiße-Grenze hatte anerkennen müssen. Dennoch behielt sie diesen Standpunkt
gegenüber den Potsdamer Beschlüssen unbeirrt bei. Diese Nicht-Anerkennung hat
natürlich weder an der Gültigkeit der Beschlüsse noch an deren Rechtswirksamkeit
etwas geändert, weshalb im Februar 1996 die Regierungen der USA, Großbritanniens
und Russlands in gleichlautenden Noten an die Prager Regierung die
völkerrechtliche Gültigkeit ihrer Entscheidungen von Potsdam bekräftigten.
Die Beschlüsse von Potsdam völkerrechtlich und praktisch zu revidieren, war von
ihrer Gründung 1949 an ein außenpolitisches Ziel der Bundesregierung. Diesem
Ziel diente nicht nur ihre Außenpolitik, sondern im Besonderen ihre
Vertriebenenpolitik und auch solche Großprojekte wie die genannte
Schieder-Dokumentation: Mit ihrer Hilfe sollte die Verantwortung
Nazideutschlands für den zweiten Weltkrieg und die Verbrechen an den Völkern
Europas relativiert werden. Hahn/Hahn weisen in ihrem Buch nach, dass und wie
der Anti-Potsdam-Revisionismus geradezu konstitutiv für den öffentlichen und
offiziellen Diskurs über Vertreibungen wurde. Die Bundesregierungen betrieben
ein doppelzüngiges Spiel mit den Vertriebenenverbänden, die sie als Sprachrohr
für die Forderung nach Grenzrevisionen benutzten und denen sie vorgaukelten,
ihre Aussiedlungen seien nicht unwiderruflich.
Inszeniertes Erinnern statt Klarheit durch Erkenntnis
Öffentliches Erinnern an die Vertreibung basiert weitgehend auf literarischen
und anderen niedergeschriebenen Erinnerungsberichten. Die darin verwandten
Grundbegriffe aber ermangeln der semantischen Bestimmung, und ihre Aussagen
fußen nicht auf einer sicheren Forschungsgrundlage. Das beginnt bei der
Bestimmung, was Vertreibungen waren und was nicht, reicht über die daraus
abgeleitete Bestimmung, wer von denjenigen Personen, die beanspruchen,
Vertriebene zu sein, es wirklich war, bis hin zu unbekümmerten, inflationären
Zahlenangaben über die aus Ostmitteleuropa vertriebenen Deutschen und deren
Tote. Zwischen dem Gehalt an gesicherten Erkenntnissen und dem Anspruch auf
unbedingte Geltung der Grundaussagen der Vertriebenenlegende, seien sie
regierungsoffiziell oder vom Bund der Vertriebenen, scheint eine umgekehrte
Reziprozität wirksam zu sein. Auch hat die Forschung sich mit den
realgeschichtlichen Tatsachen völlig unzureichend beschäftigt, so dass deren
Ergebnisse große Lücken aufweisen und recht unzuverlässig sind. Das gilt auch
für „wissenschaftliche“ Arbeiten wie die genannte „Dokumentation der Vertreibung
der Deutschen“.
Wenn daher der Münchener Politologe Hans Maier 2005 erklärte, es gehe im Streit
um die Erinnerung an die Vertreibung nicht um Sachfragen, denn die historischen
Ereignisse seien gut bekannt, so ist dies falsch. Es sei, so Hahn und Hahn,
geradezu umgekehrt: Je weniger die Fakten ausreichend erforscht sind, desto
erbitterter werden die Glaubensdogmen der Vertriebenenpolitiker verteidigt und
Kritiker verfemt oder mundtot gemacht. Die Autoren werfen daher insbesondere
zwei Gruppen vor, sich nicht oder nicht ausreichend um die Aufklärung bemüht zu
haben, erstens den Vertriebenenorganisationen und zweitens den deutschen
Historikern. Obwohl ihnen die Forschungsdefizite bekannt waren und auch
öffentlich eingeräumt wurden, haben die deutschen „Historiker zur Erforschung
der Vertreibungsgeschichte wenig beigetragen“. (S. 47)
Erinnerungen von Augen- und Zeitzeugen können dem Leser deren subjektive
Erlebniswelt vermitteln, doch zu einer Kenntnis der historisch-politischen
Zusammenhänge vermögen sie nur dann beizutragen, wenn sich die Zeugen über den
eigenen, nicht hinterfragten Erlebnishorizont erheben. Daher stellen Hahn/Hahn
zu Recht fest: „Insgesamt haben die Zeitzeugenberichte häufig mehr zur
Verwirrung als zur Klärung unserer Informationen über das damalige historische
Geschehen beigetragen.“ Je dürftiger die Forschungslage, desto mehr schwelgen
heute die Vordenker eines „Zentrums gegen Vertreibungen“ in
universalgeschichtlichen Verortungen und Bewertungen über ein „Jahrhundert der
Vertreibungen“ etc. „Der Begriff ‚Vertreibung’ repräsentiert im deutschen
Erinnern nicht nur unterschiedliche historische Ereignisse aus den Jahren
1939–1949, sondern auch eine Neigung zum Pathos des Urteils und zur Négligence
im Umgang mit Tatsachen.“ (S. 27)
Notwendig seien zunächst ganz elementare Abgrenzungen. Ob Regierungserklärung
oder Schulbuch, ob Brockhaus oder Schieder-Dokumentation: Es wird nicht klar
unterschieden zwischen Flucht und Vertreibung, nicht zwischen Evakuierung durch
Nazibehörden vor Kriegsende und der Aussiedlung durch ausländische Regierungen
nach Kriegsende, nicht zwischen Todesopfern aufgrund der Evakuierung und
Todesopfern aufgrund von Aussiedlung. Es ist sehr verdienstvoll, dass die
Verfasser mit dem notwendigen Nachdruck darauf insistieren, dass von jenen
Deutschen in Ost- und Ostmitteleuropa, die seit Beginn des Krieges ihre Heimat
verlassen mussten, dies rund die Hälfte vor Kriegsende tat.
Es handelt sich um zwei gegenläufige Ströme von Bevölkerungsbewegungen, einmal
um die seit dem Oktober 1939 „heim ins Reich“ geholten deutschen Minderheiten
aus Osteuropa, die dabei ihre Heimat verloren. Ob mehr freiwillig oder mehr
gezwungen, sie ließen sich bei ihrer Ansiedlung in den seit 1939 eroberten
polnischen Gebieten als Speerspitze der faschistischen Volkstumspolitik bei der
völkischen „Neuordnung Europas“ missbrauchen. Zum anderen geht es um die
Zwangsevakuierung der deutschen Bevölkerung 1944/45 aus deutschen Gebieten wie
Ostpreußen und aus ab 1938 okkupierten Gebieten wie dem Wartheland. Diese
Evakuierung betraf Millionen Menschen. Sie lässt sich nicht unter Flucht – auch
nicht unter staatlich organisierter Flucht – zureichend erfassen, denn
individuelle Fluchten gab es außerdem, obwohl die lokalen Nazibehörden sie
verboten hatten. Auf jeden Fall wurden diese Millionen Deutschen nicht von den
Regierungen ehemals besetzter Länder „vertrieben“, sondern von der deutschen.
Als Vertreibung im buchstäblichen Sinne haben jene Deportationen Deutscher zu
gelten, die vor der Potsdamer Konferenz von örtlichen Behörden, örtlichen
Funktionären oder Bevölkerungsteilen erzwungen wurden, vor dem Beginn der
offiziellen Aussiedlungen.
Eine nächste elementare Differenzierung betrifft die Zahlenangaben. „Zahlen
werden gemacht“, schreiben die Verfasser und präsentieren eine quellenbelegte
Auswahl unterschiedlicher Angaben zur Zahl der vertriebenen Deutschen, beginnend
mit fast drei Millionen und endend mit 20 Millionen. Woher diese Millionen
vertrieben sein sollen, bleibt ebenso unklar wie die zeitliche Zuordnung: „Dass
etwa die Hälfte aller als Vertriebene bezeichneten Menschen keinem Rotarmisten,
polnischen Milizionär oder tschechischen Revolutionsgardisten in ihrer Heimat
begegnen konnte, weil sie sich dort am Kriegsende nicht mehr aufhielten, wissen
heute nur die wenigsten Deutschen. Aufgrund dieser mangelhaften Kenntnisse und
schieren Unwissens herrscht Unklarheit in einer Reihe von Fragen: Wie viele
Deutsche sind aus eigenem Willen geflüchtet? Wie viele Deutsche wurden nach
Kriegsende vertrieben, und wie viele wurden von den alliierten Regierungen
zwangsumgesiedelt?“ (S. 41) Wenn von den auf elf Millionen bezifferten
Vertriebenen rund fünf Millionen vor Kriegsende von den Nazibehörden evakuiert
worden sind, in welchem Sinne sind sie dann als Vertriebene zu bezeichnen? Die
Autoren beschreiben, wie großzügig der Status des „Vertriebenen“ Personen und
ganzen Personengruppen zuerkannt wird, die niemals vertrieben worden sind.
Die nächste notwendige Differenzierung betrifft die sog. Vertreibungsverluste.
Hier sind die Zahlenspiele kaum weniger abenteuerlich als hinsichtlich der
Gesamtzahl der Vertriebenen. Die Autoren präsentieren auch hier belegte Zitate
in aufsteigender Linie von „einigen hunderttausend Toten“ bis zu „sechs bis zehn
Millionen unschuldiger Menschen“, „die 1945 und später (...) sterben mußten“.
(S. 43) Dabei wird nicht unterschieden, wie viele der als Vertriebene
bezeichneten Menschen während des Krieges und wie viele nach dem Krieg ihr Leben
verloren haben. Für alle in der BRD veröffentlichten Zahlen aber wurde jeweils
beansprucht, sie seien wissenschaftlich legitim.
Die Ursachen für das deutsche Zahlenlabyrinth über Vertreibungen und
Vertreibungsopfer liegen jedoch nicht in den zweifellos schwierigen
Berechnungsgrundlagen, sondern darin, dass das öffentliche Erinnern nicht der
historischen Erkenntnis, sondern politischen Interessen dient. „Wenn ein
kollektives Gedächtnis auf politisch zielorientiert konstruierten
Erinnerungsbildern beruht und dies unter Vernachlässigung oder Hintansetzung
präziser konkreter Informationen geschieht, wenn infolgedessen Symbole mit
Aussagen über historische Ereignisse verwechselt werden, dann bleiben rational
begründete kommunikative Praktiken auf der Strecke.“ (S. 77) Die Folgen sind
offensichtlich: Diese Art der Erinnerungsproduktion blockiert jeden Dialog, und
sie amputiert die reale Vielfalt des Erinnerns. Doch die Autoren verfahren sanft
und kommentieren das verantwortungslose Jonglieren vieler Autoren mit
willkürlich bestimmten Zahlen mit dem Hinweis, dass diese Zahlen „mehr über die
mentale Verfassung derjenigen aussagen, die sie aussprechen, als über die
Wirklichkeit selbst“. (S. 42)
Führenden bundesdeutschen Politikern war schnell klar, dass die 1958 vom
Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen, nach denen 2.225.000 Deutsche
bei der Vertreibung umgekommen seien, absolut nicht haltbar waren. (Die
deutschen Vertreibungsverluste. Bevölkerungsbilanzen für die deutschen
Vertreibungsgebiete 1939/50, hg. vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden,
Stuttgart 1958. Vgl. zur Kritik: Stanisław Schimitzek: „Vertreibungsverluste“?
Westdeutsche Zahlenspiele, Warszawa 1966) Schon der Ploetz von 1968 bezifferte
die Gesamtopferzahl auf sechshunderttausend von rund zehn Millionen Menschen.
Die Bundesregierung beauftragte daher 1969 das Bundesarchiv, wiederum für
außenpolitische Zwecke, einen Bericht zu erstellen über „Verbrechen und
Unmenschlichkeiten, die an Deutschen im Zuge der Vertreibung begangen worden
sind“. Dieser Bericht lag 1974 vor und wurde 1975 in einer nichtautorisierten
Fassung veröffentlicht, die nun ebenfalls von 600.000 Todesopfern ausgeht. (Vertreibung
und Vertreibungsverbrechen 1945-1948. Bericht des Bundesarchivs vom 28. Mai
1974. Archivalien und ausgewählte Erlebnisberichte, hg. von der Kulturstiftung
der deutschen Vertriebenen, Bonn 1989) Aus welchen politischen Gründen aber die
geradezu magische Zahl von angeblich über zwei Millionen Vertreibungsopfern „errechnet“
und trotz ihrer Widerlegung als politische Norm aufrechterhalten wurde, das
erläutern die Autoren in einer bisher in der deutschen historischen Literatur
einmaligen Weise.
Wessen Erinnerungen sind repräsentativ und wofür?
Bevor Probleme des Zustandekommens, der Selektion und der Bewahrung von
Erinnerungen überhaupt ins Spiel kommen, ist rein soziologisch zu prüfen, wessen
Erinnerungen gesammelt und verallgemeinert und wessen Erinnerungen verdrängt
wurden, welche Menschengruppen überhaupt nicht vorkommen. „Im Mittelpunkt des
Erinnerns an die Vertreibung stehen Bilder unschuldiger Menschen als Opfer ihrer
einstigen Kriegsgegner. Um die Unschuld der Vertriebenen zu veranschaulichen,
wird häufiger an Frauen, Kinder und alte Menschen als Opfer der Vertreibung
erinnert als an die Ehemänner, Väter und Söhne, die bis zum 8. Mai 1945 in den
Uniformen der deutschen Wehrmacht, der SS oder sonstiger NS-Formationen Krieg
führten und nicht weniger ihre Heimat verloren.“ (S. 78) Dies gilt für die in
der Schieder-Dokumentation präsentierten Erinnerungen ebenso wie für ihre
Vorgänger und Nachfolger.
Warum die Männer in den Berichten so wenig vorkommen, thematisieren die
Dokumentationen nicht. Das aber liegt auf der Hand, sobald man auch nur einige
Tatsachen erinnert: Im annektierten Polen traten 100.000 „volksdeutsche“ Männer
in die von SS-Führern kommandierten Gruppen des „Selbstschutzes“ ein und
verübten bestialische Verbrechen vorwiegend an der polnischen Intelligenz.
(Christian Jansen, Arno Weckbecker: Der „Volksdeutsche Selbstschutz“ in Polen
1939/40, München 1992) Aus den von Deutschland besetzten Ländern Ostmittel- und
Südosteuropas dienten 760.000 „volksdeutsche“ Männer in der Wehrmacht und über
300.000 in verschiedenen Einheiten der Waffen-SS: Die Konzentration auf Frauen,
Kinder und Alte als Opfer korrespondiert mit einer Bilderwelt der Passionswege,
Stürme, Katastrophen oder Schicksalsschläge. Für die Erinnerungen an die
Vertreibung werden Bilder einer religiös anmutenden Leidensgeschichte bevorzugt.
Voraussetzung und Pendant der Erinnerungsbilder der Deutschen als unschuldige
und wehrlose Opfer ist die Kennzeichnung ihres Erlebnisses als schlagartige
Gewalteruption. „Hier wütete wirklich die spontane Volkswut“, schrieb Peter
Glotz 2003. Als ob die Furcht vor den Reaktionen der Völker auf die
faschistische Okkupationsherrschaft und ihre Massenverbrechen nicht von der
Nazipropaganda systematisch geschürt worden wäre und diese geschürten Ängste
nicht auch auf der, wenn auch meist verdrängten, Kenntnis der Naziverbrechen
beruht hätten.
Wo die Vertreibung in dramatischen Szenerien erinnert wird, steht meist ein
konkretes Geschehen im Vordergrund; Fragen nach Ursachen, historischen
Zusammenhängen oder klarer begrifflicher Bestimmung erscheinen bei solcher
Vorliebe für apokalyptische Bilder als kleinlich oder überflüssig. Kritische
Nachfragen nach den Quellen oder rationale Analyse der Widersprüche, ja
Widersinnigkeiten, scheinen sich zu verbieten und noch mehr der Vergleich mit
anderen Berichten zu demselben Ereignis. Der offenkundige Zusammenhang zwischen
zweitem Weltkrieg und anschließender Vertreibung wird zwar meistens verbal nicht
mehr geleugnet, aber er wird immer noch nicht als ursächliche Beziehung
verstanden.
Zwei politische Gruppen fehlen in den gepflegten Erinnerungsbildern: Auf
Antifaschisten, auf Verfolgte des Naziregimes sind die Rechercheure für das
Erinnerungsprojekt der Bundesregierung anscheinend nicht gestoßen und
ebensowenig auf deutsche Faschisten, die Funktionäre des Naziregimes gewesen
sind.
Systematisch ausgespart werden in diesen Erinnerungsberichten alle Erfahrungen „Vertriebener“
mit ihrer Rückführung „heim ins Reich“ 1939–1943 und dem Projekt ihrer
Ansiedlung als Vorposten des „Deutschtums“ im eroberten Osten, von der deutschen
Politik gegenüber den Auslandsdeutschen nach dem ersten Weltkrieg gar nicht zu
reden. Alle völkischen Aktivisten des „Grenz- und Auslandsdeutschtums“, deren
Vertreibungserfahrungen aufgenommen wurden, schwiegen sich über ihre vorherige
Tätigkeit bei der faschistischen Formierung deutscher Volksgruppen für den Krieg
aus. Verdrängt werden in den Erinnerungen auch jene an die „Rückführung“ der
Menschen als nachgeordnetes „Räumungsgut“ beim Rückzug der Wehrmacht. Auch die
Erfahrungen der 4,8 Millionen Menschen, die im Zuge der staatlich kontrollierten
Massenumsiedlungen nach dem Potsdamer Abkommen aus Polen und der
Tschechoslowakei ausgesiedelt wurden, tauchen kaum auf. „Obwohl die von den
alliierten Regierungen zwangsumgesiedelten Deutschen nahezu ausnahmslos per
Eisenbahn angekommen sind, [verkörpert nicht der Zug,] sondern der ‚Treck’ … bis
heute im kollektiven Bildgedächtnis die Vertreibung.“ Die Trecks aber waren „kennzeichnend
für die von den Nazibehörden zwischen 1939 und 1949 durchgeführten Umsiedlungen
und Evakuierungen“. (S. 691)
Gesammelt wurden außer Erinnerungsberichten an Fluchten und Evakuierungen jene
an sog. wilde Aussiedlungen. Auch für sie wurden jene vorhandenen
Augenzeugenberichte nicht aufgenommen oder „vergessen“, die differenzierter als
die politisch erwünschten Stereotype über das Geschehen berichteten. Ungeprüft
übernommen wurden sensationell präsentierte Gewalttaten an verjagten Deutschen,
selbst wenn ihnen andere krass widersprechen oder sie offenkundig widersinnig
sind, z. B. über die Elbebrücke in Aussig oder über den sog. Brünner Todesmarsch.
Selbst erfundene und erlogene „Erlebnisberichte“ wie die von Almar Reitzner, die
leicht nachprüfbar gewesen wären, fanden Aufnahme in Dokumentationen. (Almar
Reitzner: Ich flog nach Prag. En Tatsachenbericht über die Verbrechen gegen die
Menschlichkeit in der Tschechoslowakei, München 1948)
Ein Verdienst der Autoren liegt darin, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
Quellen den Widersprüchen und Absurditäten solcher Berichte nachzuspüren, sie zu
prüfen und im Falle offenkundig erfundener wie verlogener Behauptungen diese
nachzuweisen. Und sie präsentieren „vergessene“, sprich unterschlagene
Augenzeugen und Kritiker des Vertriebenenmythos aus den Reihen der Umgesiedelten
selbst.
Unter der Vielfalt der herangezogenen Erinnerungen und des Umgangs mit den
Umgesiedelten reihen die Autoren auch die Erfahrungen von Umsiedlern in der DDR
ein. Ungeachtet eines scheinbar obligaten Anti-DDR-Schlenkers beurteilen sie den
Umgang der DDR mit diesem Personenkreis nüchtern und den Tatsachen entsprechend
als tatsächliche Integration. Die DDR-Regierung besaß von Anfang an die Courage,
ihnen zu sagen, dass diese Aussiedlungen nicht zu revidieren sind, und
orientierte auf rasche Eingliederung in die Produktions- und Lebensprozesse,
zumal sie es proportional mit einem höheren Anteil an Umsiedlern zu tun hatte
als die westlichen Besatzungszonen. Während in der Bundesrepublik der Status des
„Vertriebenen“ vererbbar war und ist und die Zahl der „Vertriebenen“ ständig
anwächst, galten in der DDR die hier geborenen Kinder von Umsiedlern nicht mehr
als solche. Was die wenigen Arbeiten von DDR-Historikern zur Umsiedlung und zur
Integration der Umsiedler angeht, so werden sie im Literaturverzeichnis zwar
genannt, aber im Text nur einmal herangezogen.
Große Aufmerksamkeit widmen die Verfasser im ganzen Buch der Geschichte der
deutschen Ostgrenzen, weil die Grenzfrage unlösbar mit den Zwangsumsiedelungen
verbunden war. Sie insistieren darauf, dass die Zerstörung der deutschen
Ostgrenzen nicht von den Siegermächten des zweiten Weltkriegs, sondern bereits
von der Hitlerregierung vorgenommen wurde, dass sie entgegen den
Revisionsforderungen der Bundesregierung und der Vertriebenenverbände nach 1945
in ihrer Vorkriegsgestalt nicht wiederhergestellt werden konnten, zumal keine
deutsche Regierung zwischen 1919 und 1939 die deutsch-polnische Grenze
völkerrechtlich anerkannt hatte. Sie analysieren die Schritte und Verhandlungen
der alliierten Mächte während des Krieges und den Stellenwert der
Oder-Neiße-Grenze für den Anti-Potsdam-Revisionismus. Sehr lesenswert ist ihre
Gegenüberstellung der prototypischen Haltungen zur Oder-Neiße-Grenze mit Polen
am Beispiel der Arbeiten des Historikers Rudi Goguel aus der DDR und des
westdeutschen Polen-Historikers Gotthold Rhode. (Vgl. Polen, Deutschland und die
Oder-Neisse-Grenze, hg. vom Deutschen Institut für Zeitgeschichte in Verbindung
mit der Deutsch-Polnischen-Historikerkommission unter der verantwortlichen
Redaktion von Rudi Goguel, Berlin 1959; Gotthold Rhode, Wolfgang Wagner (Hg.):
Quellen zur Entstehung der Oder-Neisse-Linie in den diplomatischen Verhandlungen
während des Zweiten Weltkrieges, Stuttgart 1956)
Das umstrittene Erinnern der Vertriebenenorganisationen
„In der Bundesrepublik ist (...) aus der Vielfalt von Erfahrungen und
Erinnerungen ein in der gesamten Gesellschaft dominantes und strukturell über
Generationen gleich gebliebenes Erinnerungsbild hervorgegangen, das als Mythos
Vertreibung bezeichnet werden kann. Zur Personifizierung dieses Narrativs sind
die Vertriebenenorganisationen geworden.“ (S. 514) Seit 1950 in
Landsmannschaften und 1957 im Dachverband „Bund der Vertriebenen“ (BdV)
organisiert, präsentieren sich diese als einzig legitime Interessenvertreter der
„Vertriebenen“ und diese selbst einerseits als unschuldige Opfer unrechtmäßiger
Gewalt und andererseits als diejenigen Opfer, die das schlimmste Leid im zweiten
Weltkrieg erfahren und tragen mussten. Die Vertriebenenverbände „verdanken ihre
Existenz und ihre besondere Stellung im politischen Leben der Bundesrepublik den
Bemühungen der Bundesregierungen um die Revision des Potsdamer Abkommens und der
auf ihm ruhenden europäischen Staatenordnung“. (S. 455)
Doch „die nach der Gründung der Bundesrepublik staatlich geförderten
Vertriebenenorganisationen haben sich erstaunlich wenig um die Klärung des
Schicksals der Umgekommenen bemüht“. Diese waren faktisch ebenso Manövriermasse
für die Vertriebenenfunktionäre wie ihre angebliche Zahl. „Während der ‚Vater
der Heimatvertriebenen’ Reichenberger von 18 Millionen Vertriebenen und fünf
Millionen hingemordeten Opfern gesprochen hatte“ (Father Emmanuel Reichenberger:
Ostdeutsche Passion, Düsseldorf 1948, 1995 als „Sudetendeutsche Passion. Für
Wahrheit und Gerechtigkeit“ in Kiel neu aufgelegt; ders: Europa in Trümmern. Das
Ergebnis des Kreuzzuges der Alliierten, Graz-Göttingen 1952), hat der BdV „inzwischen
seine Zahlen der Vertreibungsopfer auf zwei bis zweieinhalb Millionen reduziert,
ohne allerdings Auskunft darüber zu geben, warum seine früheren Zahlen falsch
und die gegenwärtigen richtig sein sollen“. (S. 44)
Viel Platz widmen die Autoren der Analyse des Anspruchs der Vertriebenenverbände
auf Alleinvertretung aller Vertriebenen und auf deren Erinnerung. Der Bund der
Vertriebenen beansprucht, auch für jene zu sprechen, die ihm gar nicht angehören,
er ist dazu aber nicht legitimiert. Auch wenn zu seiner Klientel zahlreiche
Personen gehören, die niemals vertrieben wurden, und der Vertriebenenstatus
vererbbar ist, vertrat der BdV zu keinem Zeitpunkt mehr als etwa ein Prozent der
Vertriebenen. Alle Bemühungen von nicht im BdV organisierten Vertriebenen,
dessen Anspruch zu widersprechen, da sie ihre Interessen nicht von ihm vertreten
sehen, konnten vom BdV mehr oder weniger wirksam abgewehrt werden, nicht zuletzt
deshalb, weil die Regierungen und anderen staatlichen Einrichtungen diesen
Monopolanspruch unterstützten. Solche öffentlichen Proteste, die die Verfasser
vorstellen und abdrucken, konnten vom BdV um so leichter ignoriert werden, als
sich die übergroße Mehrheit der von ihm beanspruchten Klientel schweigend dazu
verhielt.
Obwohl demokratisch nicht legitimiert, beansprucht der BdV auch einen besonderen
Status im politischen Leben der Bundesrepublik, weil die Vertriebenen eine
Gruppe mit Sonderstatus seien. Dieser wird gewöhnlich mit zwei verschiedenen
Argumenten begründet: Zum einen mit der Aura der eigenen Unschuld und des
erlittenen Unrechts, zum anderen mit der vermeintlichen kulturellen Eigenart
eines ostdeutschen Erbes, das sui generis sei und dessen offizielle staatliche
Förderung allein durch die Landsmannschaften gewährleistet werden könne. Damit
wird dieses kulturelle Erbe nicht nur als ein besonderes gepflegt, sondern
zugleich auch mental aus dem kulturhistorischen Kontext der BRD ausgegrenzt.
Hahn/Hahn charakterisieren diese vermeintliche kulturelle Eigenart zutreffend
als Plattform für das Fortleben kulturhistorischer Traditionen der Nazizeit.
Im Gegensatz zu seinem Monopolanspruch, Interessenvertreter der Vertriebenen zu
sein, hat sich der BdV, so weisen die Autoren nach, in der Praxis um die
alltäglichen Belange seiner Klientel gar nicht gekümmert. Besonders makaber ist
der Anspruch der Vertriebenenpolitiker, die öffentliche Erinnerung an die
Vertreibung entscheidend bestimmen zu wollen, und zwar nicht nur für die von ihr
beanspruchte Klientel, sondern für die ganze deutsche Gesellschaft. Bereits in
den ersten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg wurde von den späteren
Landsmannschaften die narrative Grundstruktur des in Westdeutschland
entstandenen Mythos herausgebildet, der dann ein halbes Jahrhundert lang
nacherzählt wurde. Die Grundfiguren dieses Erinnerungsbildes der Vertreibung
sind erstens die eines schuldlos kollektiv erlittenen Unrechts, zweitens das der
Vertreibung der Deutschen als des größten Unrechts jener Zeit und drittens das „Recht
auf Heimat“ als Recht der Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges, also
als ein Recht auf Rückkehr zu den politischen Herrschaftsbedingungen, bevor sie
vertrieben wurden. „Die Heimatvertriebenen werden als die ‚vom Leid dieser Zeit
am schwersten Betroffenen’ bezeichnet“ und dieses wenig später zum Verbrechen
und zum Völkermord erklärt. Hahn/Hahn ordnen diese Erinnerung, die der
Wahrnehmung des Leids der anderen nicht mehr fähig war, einer national
beschränkten Sicht völkischer Tradition zu und kommentieren sanft: „Auf jeden
Fall ist die durch einen Superlativ zum Ausdruck gebrachte Inanspruchnahme einer
Vorrangstellung der deutschen Heimatvertriebenen im ‚Leid dieser Zeit’ , wie
auch immer man sie zu erklären versucht, ein Zeugnis historisch-politischer und
moralischer Desorientierung.“ (S. 446)
Interesse verdient die Recherche der Verfasser, wer an der Produktion dieses
Mythos besonders beteiligt war. Im Vordergrund stehen sudetendeutsche
Biographien und sudetendeutsche Autoren. Es stellt sich heraus, dass an der
Formulierung dieses Erinnerungsbildes Politiker und Publizisten beteiligt waren,
die sich schon nach dem ersten Weltkrieg als Funktionäre des sog. Grenz- und
Auslandsdeutschtums für die völkisch-imperialistische Mobilisierung der
deutschen Minderheiten einsetzten, sowie führende sudetendeutsche Nazis.
Beispielgebend wurden die Erlebnisse des Propagandachefs der Sudetendeutschen
Partei, Rudolf Sandner, nach 1945 Vorstandsmitglied des Witikobundes und
Organisationsleiter des Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten; von
Fritz Köllner, Führer der Gruppe Schlesien des Sudetendeutschen Freikorps 1938
und stellvertretender Gauleiter des Reichsgaus Sudetenland, später
Oberregierungsrat im bayrischen Arbeitsministerium; oder des böhmischen
Gymnasialprofessors Ludwig Eichholz, Gauamtsleiter der NSDAP in Reichenberg und
nach 1945 Mitglied des Sudetendeutschen Rates. In die Erinnerungen an solche für
den Mythos Vertreibung typisierten Biographien sudetendeutscher Politiker
passten natürlich Personen wie Ludwig Czech, Sozialdemokrat und
Gesundheitsminister der 1. Tschechoslowakischen Republik und als Jude 1942 in
Theresienstadt umgekommen, nicht hinein.
Das „gängige Bild der Nachkriegstschechoslowakei als eines wild gewordenen
Landes, in dem ‚die’ Deutschen blind aufgrund antideutscher Hass- und
Rachegefühle verfolgt worden wären“ (S. 510), prägten Autoren wie Walter Becher,
1938 Angehöriger des Sudetendeutschen Freikorps, Ernst Frank, Bruder des 1946 in
Prag hingerichteten „Staatsministers im Protektorat Böhmen und Mähren“ Karl
Hermann Frank und Gründer des „Heimreiter“-Verlages, in dem Bücher führender
sudetendeutscher NS-Aktivisten wie Hans Krebs neu aufgelegt wurden, oder Ernst
Lehmann, Mitglied des völkischen Witikobundes, zu dem sich nach 1945 ehemalige
sudetendeutsche NS-Anhänger zusammenschlossen. In den Landsmannschaften wurden
keine Diskussionen über die Nazivergangenheit geführt und deren mentale
Traditionen auch nicht kritisiert. Die für eine Dokumentation interessierenden
Augenzeugenberichte über die Vertreibung erhielten durch die Herausgeber eine
völkische Interpretation, bevor sie in derartige Sammlungen aufgenommen wurden.
Jenes Erinnerungsbild an die Vertreibung, das alle künftigen bestimmen sollte,
präsentierten bereits die 1951 erschienenen „Dokumente zur Austreibung der
Sudetendeutschen“, die auf Befragungen und Erinnerungsberichten beruhten, in
deren vorgegebenen Fragen die Grundmuster des Mythos entworfen wurden. Das Leid
der Vertriebenen wurde so bereits bei seiner Erfassung für die Erinnerungsbilder
politisch instrumentalisiert. In dieser Publikation wurde die Vertreibung
bereits als Völkermord bezeichnet.
Ein wichtiger Schritt in der Ausbildung des kollektiven Gedächtnisses an die „Vertreibung“
in der Bundesrepublik war die „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“. Seit
sechs Jahrzehnten werden deren Verfasser gerühmt und rühmen die BdV-Politiker
sich selbst dafür, dass sie in der Charta erklärten, auf Rache und Vergeltung
verzichten zu wollen. Micha Brumlik hat 2005 darauf hingewiesen und die Autoren
stimmen ihm darin zu, dass mit diesem Verzicht zugleich ein grundsätzlicher
Anspruch auf Rache und Vergeltung beglaubigt wurde. (Micha Brumlik: Wer Sturm
sät. Die Vertreibung der Deutschen, Berlin 2005) Die Charta wurde 1950 zum
fünften Jahrestag der Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens verabschiedet. Die
Bezeichnung „Charta“ wurde gewählt, um sie symbolisch mit zwei anderen Urkunden
dieses Namens in eine Reihe zu stellen, mit der Atlantik-Charta der USA und
Großbritanniens sowie mit der Charta der Vereinten Nationen. Die Unterzeichner
der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ protestierten gegen die Potsdamer
Vereinbarungen und erklärten, diese verstießen gegen die beiden genannten
Deklarationen. Völkerrechtlich war es jedoch so, dass weder die Bundesrepublik
Deutschland noch die Vertriebenenverbände sich auf diese beiden Urkunden berufen
konnten, sie waren nicht einmal berechtigt, gegen das Potsdamer Abkommen zu
protestieren.
Die Charta enthält keinerlei Hinweise darauf, wer die Heimatvertriebenen sind
und woher, wann und vom wem sie vertrieben wurden. Sie sagt auch nichts darüber,
wo diese Heimat liegt noch was sie zu tun gedächten, um das gottgegebene Recht
auf Heimat einzufordern. Aber sie erklärt, die Vertriebenen seien vom „Leid der
Zeit“ am schwersten betroffen worden und die ganze Welt sei „für das Schicksal
der Heimatvertriebenen“ mitverantwortlich. Die Erklärung der Umsiedlungen zum
Verbrechen an Unschuldigen, ja Schuldunfähigen, die Nichtanerkennung der
Realität und die Forderung nach Rückkehr durch Revision der Potsdamer Beschlüsse
bilden die Kernelemente des mit der Charta begründeten Mythos. Anzumerken bleibt,
dass es hier nicht schlechthin um ein „Recht auf Heimat“ als Recht auf Rückkehr
ging oder geht, sondern um ein Recht auf Rückkehr in die Heimat zu jenen
Bedingungen, unter denen sie bis 1945 Heimat war, also denen des faschistischen
deutschen Rechts bzw. des deutschen Besatzungsregimes mit einem
Volksgruppenrecht, das die Angehörigen der deutschen Minderheit mit einem
besonderen Recht ausgestattet hatte.
Damit war ein entscheidender Schritt auf dem Wege zur Ausbildung des kollektiven
Gedächtnisses an die Vertreibung in der Bundesrepublik getan. Hahn/Hahn
analysieren auch den nächsten Schritt: Ein Jahr später fand in der Frankfurter
Paulskirche der erste Bundeskongress der Vereinigten Ostdeutschen
Landsmannschaften statt. Die Bundesregierung war durch Vizekanzler Franz Blücher
und die Minister Jakob Kaiser und Hans Lukaschek vertreten. Hier kamen zwar die
historischen Ereignisse nicht zur Sprache, doch wurde eine Deutung der
Vertreibung als Verbrechen präsentiert, die zur obligatorischen narrativen
Grundstruktur des in der Bundesrepublik entstandenen Vertriebenenmythos wurde
und vom tschechischen Deutschenhass und den Haufen stürmender asiatischer
Barbaren der Roten Armee über den russischen Drang nach Westen bis zur
kulturellen Überlegenheit der Deutschen über die slawischen Völker etc. alle
überkommenen Vorurteile des deutschen Chauvinismus wiederholte. Die Teilnehmer
wussten zwar nicht zu sagen, wo genau der „Osten unseres Vaterlandes“ lag, waren
aber sicher, dass er einen erheblichen Teil des europäischen Kontinents umfasse:
„Von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer dehnt sich unsere Heimat.“
Historisch und ethnisch lassen sich die ehemaligen Heimatgegenden der deutschen
Vertriebenen mit keiner zusammenfassenden Bezeichnung benennen. Deshalb ist die
von den Vertriebenenverbänden, ihren Politikern und Publizisten kultisch
gepflegte Verknüpfung von „deutschem Osten“ und „Vertreibung“ durchaus
problematisch, da sie diesen „deutschen Osten“ weder historisch noch
geographisch noch kulturell genauer bestimmen können. Das aber hindert sie nicht
im geringsten daran, diesen „deutschen Osten“ als „Heimat der Vertriebenen“ in
Anspruch zu nehmen und für deren besonderes ostdeutsches Kulturerbe besondere
Förderung einzufordern. De facto geht es darum, als ostdeutsches Kulturerbe sui
generis völkische Traditionen zu pflegen, die grundlegend mit dem
rechtsstaatlichen Denken in Europa differieren. Insofern ist, wie die Autoren
schreiben, diese Kulturförderung keine Vergangenheitsbewältigung im Sinne einer
Loslösung von den kulturhistorischen und mentalen Kontinuitäten völkischen
Denkens zugunsten demokratischer Wertvorstellungen, sondern das genaue Gegenteil.
Die Analyse der Mystagogik des „deutschen Ostens“ als eines Kulturerbes sui
generis, das allein die Vertriebenenfunktionäre zu repräsentieren fähig seien,
bildet ein vorzügliches und vergnügliches Sonderstück innerhalb des Buches von
Eva Hahn und Hans Henning Hahn. Die beiden Autoren weisen nämlich nach, dass
über diesen „deutschen Osten“ als historischen und kulturellen Ort nur Autoren
schreiben, „die ein solches Gebiet nicht zu beschreiben vermögen“, so wie das
Erinnerungsbild an die Vertreibung meist von jenen Vertriebenenpolitikern
geprägt wurde, die selbst gar keine eigenen Vertreibungserfahrungen hatten.
Resümee
„Die Vertreibung im deutschen Erinnern“ ist ein mutiges und aufrichtiges Buch.
Es beweist, dass sein Gegenstand für seriöse Historiker kein Tabu sein muss, nur
weil dieser Gegenstand von Vertriebenenfunktionären und ihrem politischen Umfeld
seit Jahrzehnten für ihre Politik missbraucht wird. Sie vollziehen nicht den
geforderten Kotau vor den politisch normierten Glaubensdogmen des
Vertreibungsmythos, sondern untersuchen den doppelten Gegenstand, die
Vertreibungsgeschichte und die Erinnerungsgeschichte daran so, wie es sich für
eine kritische Geschichtsschreibung gehört. Methodisch sind sie dabei der
Stereotypenforschung und der Erinnerungsgeschichte in der Folge Assmanns gefolgt.
Die Verfasser behandeln die Massenumsiedlungen und die Erinnerungsprozesse nicht
nur durchgehend kritisch, sondern auch konsequent historisch, das heißt, sie
widersprechen damit jedem Anspruch, Aussagen darüber zu unhistorischen
Glaubensdogmen zu stilisieren. Sie verweigern jeden Respekt vor gängigen
Vorurteilen, Halbwahrheiten und politisch korrekten Lügen über ihren Gegenstand.
Ihre wissenschaftliche Kritik macht auch vor halben oder ganzen Kapitulationen
ihrer Historikerkollegen vor dem offiziellen Vertriebenendiskurs nicht halt und
ist in dieser Hinsicht erfrischend polemisch.
Dieses Buch ist in allen seinen Aussagen strikt quellengestützt und so
materialreich, dass es zuweilen geradezu ausschweifend daherkommt. Die
Konstruktion als Erinnerungsgeschichte, die das Erinnerte über Strecken indirekt
analysiert, mag jenen Lesern, denen es in erster Linie um das Geschehen und
weniger um die Erinnerungsgeschichte in der Bundesrepublik geht, die Lektüre
punktuell erschweren. Doch der politische Sinn ihrer Abhandlung für die
Gegenwart liegt gerade in der Geschichte dieser inszenierten Erinnerung. Es ist
nicht zu erwarten, dass dieses Buch die Zustimmung der Mehrheit der
bundesdeutschen Historiker finden wird, seine Aussagen zu widerlegen, wird
diesen Kollegen aber nicht gelingen. Sicher aber ist ihm die erbitterte
Feindschaft der Vertriebenenpolitiker und ihrer Historiker vorherzusagen. So sei
ihm eine weite Verbreitung gewünscht.